Förderung & Baubegleitung

Förderung sichern, Bau begleiten

Für die Förderung an Gebäudehülle und Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Ich übernehme die technische Seite, von der Planung über die Nachweise bis zum Verwendungsnachweis, damit am Ende auch ausgezahlt werden kann.

Worum es geht

Warum ein Experte Pflicht ist

Die Bundesförderung knüpft Zuschüsse an technische Mindestanforderungen: Dämmstärken, U-Werte, Effizienz der Anlagentechnik. Für die Förderung an Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie für die geförderte Fachplanung und Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes vorgeschrieben. Er bestätigt die Anforderungen vor dem Antrag und nach der Umsetzung. Beim Heizungstausch über die KfW reicht dagegen die Erklärung des Fachbetriebs.

Diese Rolle übernehme ich, und ich schaue dabei nicht nur aufs Formular, sondern auf die Baustelle: Anschlüsse, Luftdichtheit, Wärmebrücken. Eine gut ausgeführte Maßnahme ist am Ende mehr wert als der Zuschuss.

Vertrag nur mit Förderbedingung.

Unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb nur mit der Bedingung, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird. Dieser bedingte Vertrag gehört sogar zum Antrag. Ein Vertrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag kostet die Förderung. Planung und Beratung dürfen vorher beginnen.

Das übernehme ich

Von der Planung bis zur Auszahlung

Sie behalten den Überblick, ich kümmere mich um die technischen Nachweise und die Qualität auf der Baustelle.

01

Fachplanung

Auslegung der Maßnahme nach den technischen Mindestanforderungen der Förderung, einschließlich U-Wert-Nachweis.

02

Nachweis für den Antrag TPB

Technische Projektbeschreibung beim BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Baubegleitung. Beim Heizungstausch über die KfW kommt die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen, ich unterstütze beim Antrag.

03

Angebotsprüfung

Ich prüfe Handwerkerangebote auf Fördervoraussetzungen und Vollständigkeit, bevor Sie unterschreiben.

04

Baubegleitung

Baustellenbegehungen an den energetisch entscheidenden Punkten, zum Beispiel vor dem Verputzen oder Verkleiden, mit Fotodokumentation. Keine Bauleitung und keine Bauabnahme.

05

Nachweis für die Auszahlung TPN

Technischer Projektnachweis beim BAFA nach der Umsetzung, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann.

06

Förderung der Begleitung

Fachplanung und Baubegleitung werden selbst mit 50 % bezuschusst, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 € förderfähige Kosten, zusätzlich zur Maßnahmenförderung und zusammen mit ihr beantragt. Das gilt für den BAFA-Weg, beim Heizungstausch über die KfW gibt es keine eigene Förderung der Baubegleitung*.

Ablauf

Vier Schritte zum Zuschuss

  1. Früh melden

    Am besten, bevor Sie Angebote einholen und in jedem Fall vor einer Vertragsunterschrift. Wir klären Ziel, Programm und Zeitplan.

  2. Planung & bedingter Vertrag

    Ich plane die Maßnahme förderfähig und prüfe das Angebot. Sie unterschreiben den Vertrag mit der Bedingung der Förderzusage.

  3. Antrag & Zusage

    Beim BAFA stelle ich den Antrag auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht und meinem Nachweis. Beim Heizungstausch über die KfW stellen Sie ihn in „Meine KfW“, die BzA kommt vom Fachunternehmen, ich unterstütze Sie.

  4. Umsetzung & Nachweis

    Mit der Zusage wird der Vertrag wirksam. Ich begehe die Baustelle an den entscheidenden Punkten und bestätige die Umsetzung für die Auszahlung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Darf ich den Vertrag mit dem Handwerker vor dem Antrag unterschreiben?

Ja, aber nur mit der Bedingung, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird. Dieser bedingte Vertrag gehört bei den Einzelmaßnahmen sogar zum Antrag. Ein Vertrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag kostet die Förderung. Planung und Beratung dürfen vorher beginnen.

Wer stellt den Antrag?

Den Antrag stellt der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Beim BAFA (Sanierungsfahrplan, Gebäudehülle, Anlagentechnik, Baubegleitung) kann ich ihn mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Beim Heizungstausch über die KfW stellen Sie ihn selbst im Portal „Meine KfW“. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) kommt dort von Ihrem Fachunternehmen. Ich unterstütze Sie beim Förderantrag und bei der Auslegung von Wärmepumpe, Heizlast und Heizkörpern.

Brauche ich vorher einen Sanierungsfahrplan?

Nein. Er kann sich aber lohnen: Setzen Sie Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan um, etwa an Dach, Fassade, Fenstern oder der Lüftung, verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten, und bei größeren Vorhaben steigt der Fördersatz*. Für den Heizungstausch gilt dieser Vorteil nicht. Voraussetzung: Der geförderte Fahrplan liegt vor, bevor Sie den Förderantrag stellen.

Lohnt sich die Baubegleitung, wenn der Handwerker gut ist?

Gute Betriebe schätzen eine sachkundige Begleitung, weil Fragen früh geklärt werden. Bei Gebäudehülle und Anlagentechnik hängt der Zuschuss am Ende an Nachweisen, die ohnehin ein Energieeffizienz-Experte bestätigen muss. Wichtig: Baubegleitung ist keine Bauleitung und keine Bauabnahme.

Sie planen eine Sanierung?

Melden Sie sich, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Dann ist der Weg zur Förderung noch offen.

* Förderangaben: Stand 09/2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien von BAFA und KfW. Ich prüfe den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben.